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SELBSTFAHRER-ABENTEUERREISEN IM SÜDLICHEN AFRIKA

Namibia - Botswana - Victoriafälle - Südafrika

 

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen


Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und African Curios Tours - Taxi Würtz GmbH (kurz: ACT), zu Stande kommenden Reisevertrages.


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde ACT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird  ACT dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen.

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ACT vor, an das ACT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde  innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt

1.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 ACT darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird mindestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Geräte der Kunden mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist ACT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 zu belasten.

2.3 Bei der Buchung von Flügen tritt ACT nur als Vermittler auf. Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft direkt geschlossen. Für Flüge gelten daher die allg. Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften. Der Betrag für den gebuchten Flug wird unmittelbar nach Festbuchung und daraufhin erfolgter Rechnungsstellung fällig.

 
3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3 ACT ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ACT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch ACT über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.


4. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten)

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ACT. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert ACT den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine Entschädigung verlangen.

  • bis zu 28 Tage vor Reiseantritt 30%
  • ab 27 bis 21 Tage vor Reiseantritt 40%
  • ab 20 bis 14Tage vor Reiseantritt 50%
  • ab 13 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

4.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen, ACT nachzuweisen, dass ACT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

4.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung und einer Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen. Nähere Informationen über Versicherungsleistungen einer Rückführungskostenversicherung, u.a. über Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, erteilen Versicherungen und Versicherungsmakler.


5. Umbuchungen

5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen (Umbuchung) hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart  besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bis 4 Wochen vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ACT ein Umbuchungsentgelt nach anfallenden Mehrkosten erheben.

5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist von 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ACT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


7. Rücktritt und Kündigung durch ACT

7.1 ACT kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn ACT

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ACT unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. ACT behält sich andererseits vor, die Reise trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen.

7.2 Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.

7.3 ACT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch ACT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ACT, so behält ACT den Anspruch auf den Reisepreis.


8. Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber ACT zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.


9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung durch ACT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit ACT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Die deliktische Haftung durch ACT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.3 ACT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisegast erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen sind.

ACT haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch ACT ursächlich geworden ist.


10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ACT unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ACT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ACT beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ACT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ACT beruhen.

10.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

10.4 Die Verjährung nach Ziffer 10.1, 10.2 und 10.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

10.5 Schweben zwischen dem Kunden und ACT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder ACT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 ACT wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

11.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ACT schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

11.3 ACT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass  ACT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 
12. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit dem Reiseunterlagen oder einer Reisebuchung erfassten Daten werden ausschließlich zur Kundenbetreuung und zur Durchführung der Reise verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ACT findet ausschließlich deutsches Recht  Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen ACT im Ausland für die Haftung ACT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, deutsches Recht Anwendung.

13.3 Der Kunde kann ACT nur an dessen Sitz verklagen.

13.4 Für Klagen durch ACT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ACT vereinbart.

13.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und ACT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

14.2 Stand dieser Bedingungen ist August 2012.

15. Reiseveranstalter

African Curios Tours - Taxi Würtz GmbH

Adolf-von-Nassau-Str. 21

67304 Kerzenheim

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African Curios Tours

Wolfgang Dittmar
Geschäftsleiter + Reisebegleiter

Tel.: +49(0) 6357 - 50 90 240

4x4 Selbstfahrer- und Abenteuer-

Reisen im Südlichen Afrika

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